Arbeitskreis technische Koordination für die Telekommunikation in Österreich |
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welcome Herzlich willkommen auf der
offiziellen Website des AK-TK, des Arbeitskreises für technische Koordination
für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste.
aktuelles covid19 information Wegen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus werden bis auf Widerruf alle Besprechungen der AK-TK Arbeitsgruppen als Videokonferenzen abgehalten. aktuelle Aktivitäten In den aktiven Arbeitsgruppen werden aktuell folgende betreiberübergreifende Themen besprochen:
einführung Zur Einführung in den Arbeitskreis für technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste (AK-TK) folgt ein Textauszug aus dem Geschäftsbericht der RTR-GmbH des Jahres 2001 (gekürzt). In einem liberalisierten Sprachtelefoniemarkt mit vielen Netzbetreibern ist für zahlreiche netzübergreifende Funktionalitäten, wie beispielsweise Mehrwertdienste oder Nummernportabilität, insbesondere im technischen Bereich, eine abgestimmte Vorgangsweise der einzelnen Netze unverzichtbar. Die Festlegung der Bedingungen der Zusammenschaltung in Verfahren vor der TKK sollte dazu nur eine letzte Möglichkeit sein. Die RTR GmbH hat daher – nach entsprechenden Vorgesprächen noch im Jahr 1998 – zu Beginn 1999 eine Diskussionsplattform, den Arbeitskreis Technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste (AK-TK), für die Netzbetreiber sowie deren Lieferanten aus der Industrie initiiert. Wesentliches Ziel des AK-TK ist neben Informationsaustausch die Erarbeitung von Empfehlungen zu technisch-administrativen Abläufen zwischen den Netzbetreibern, wobei das Einstimmigkeitsprinzip für die Annahme solcher Empfehlungen gilt. Auch eine einstimmig angenommene Empfehlung hat keine Rechtskraft, ist aber doch ein wichtiges Faktum, das im Streitfall vor der TKK – die grundsätzlich von Verhandlungslösungen zwischen den Betreibern ausgeht und die den Arbeitskreis als Weg sieht, dieses Ziel zu erreichen – bei entsprechender Übereinstimmung mit den regulatorischen Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden kann. In den Plenarsitzungen des AK-TK werden für einzelne Themengebiete Arbeitsgruppen mit definiertem Mandat festgelegt, die erreichten Ergebnisse diskutiert und vorgelegte Empfehlungsentwürfe zur Abstimmung gebracht. Die RTR GmbH hat in diesem Forum als nicht stimmberechtigtes Mitglied vor allem die Funktion eines „Katalysators“ bei der Überwindung gegensätzlicher Standpunkte zwischen den Betreibern. Der Arbeitskreis hat sich seit seiner Gründung sehr gut entwickelt und schon wesentliche Ergebnisse inhaltlicher Art (z.B. technisches Konzept zur Nummernportabilität für geografische Rufnummern, Konsens über Größe von Kollokationsflächen etc.) aber auch im „atmosphärischen“ Bereich erbracht. Die RTR GmbH wird den AK-TK als wesentliches Forum des österreichischen TK-Marktes auch in Zukunft weiter fördern und lädt alle Netzbetreiber zu einer aktiven Teilnahme ein.
about Der primäre Zweck des "Arbeitskreises für technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste" (AK-TK) ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetze und -dienste. Aus diesem Grund wurde eine Plattform geschaffen, um administrative und technisch-betriebliche Aufgaben, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Netzzusammenschaltung stellen, einer einheitlichen Lösung zuzuführen. Der Arbeitskreis hat insbesondere die Aufgabe, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen sowie konkrete Fragen zu definieren und gemeinsame Festlegungen mit dem Ziel bestmöglicher Lösungen auszuarbeiten. DATENSCHUTZ: Im AK-TK werden jene personenbezogenen Daten verarbeitet, die wir im Rahmen der uns gestellten Aufgaben von den Mitgliedern erhalten haben, das sind ausschließlich Namen, E-Mailadressen und Telefonnummern der Mitarbeiter von AK-TK Mitgliedern. Ebenso verarbeiten wir personenbezogene Daten der Teilnehmer an den jährlich vom AK-TK organisierten Fraud Tagungen. Die Verarbeitung dieser Daten ist notwendig um den in der Geschäftsordnung des AK-TK festgeschrieben Zweck zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den AK-TK Mitgliedern bei administrativen und technisch-betrieblichen Aufgaben durchzuführen. Informationen über die Organisation des AK-TK sind in der Geschäftsordnung enthalten. Sie können die Geschäftsordnung hier downloaden.
plenarsitzungen Plenarsitzungen des AK-TK finden nach Bedarf, mindestens aber sechs Mal jährlich statt. Die Mitglieder werden von der Geschäftsstelle des AK-TK schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzung eingeladen. Der Einladende hat den Vorsitz über den Arbeitskreis und setzt die Tagesordnung im Einvernehmen mit den Arbeitsgruppen fest. Die in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises beschließen die endgültige Tagesordnung.Über jede Sitzung des Arbeitskreises wird ein Protokoll angefertigt, welches vom Vorsitzenden des Arbeitskreises und dem Protokollführer, den die stimmberechtigten Mitglieder zu Beginn jeder Sitzung bestimmen, zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Arbeitskreises innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übersenden ist. Über das Protokoll wird bei der nächstfolgenden Sitzung beschlossen.
arbeitsgruppen des ak-tk Der "Arbeitskreis für technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste" (AK-TK) besteht aus dem Plenum, sowie diversen Arbeitsgruppen (AG), welche zu allen relevanten Themen eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppen arbeiten auf der Basis von Mandaten und sind dem Plenum des AK-TK verantwortlich. Bisher fanden Sitzungen folgender Arbeitsgruppen statt:
Darüber hinaus werden fallweise Arbeitsgruppensitzungen einberufen, die von den Teilnehmern mehrerer Arbeitsgruppen gemeinsam als Joint-Meeting abgehalten werden und beispielsweise zur Vorabklärung neuer Themen oder erarbeitung von Branchenmeinungen dienen.
membership Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nach vorheriger Bekanntgabe des Mitgliedschaftswunsches bei der Geschäftsstelle des Arbeitskreises. Bei der Anmeldung ist eine Selbsteinstufung in Mitarbeiter- oder Beobachterstatus durchzuführen. Die Einstufung in Mitarbeiter- und Beobachterstatus kann vom Mitglied jederzeit durch formlose Mitteilung geändert werden.Mitglieder des Arbeitskreises können grundsätzlich werden:
Weitere wichtige Informationen zu einer Mitgliedschaft im "Arbeitskreis für technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste" sind in der Geschäftsordnung des AK-TK enthalten. anmeldung beim AK-TK Im Folgenden besteht die Möglichkeit, das Anmeldeformular zum AK-TK von unserem Server downzuloaden. Das ausgefertigte Anmeldeformular ist entweder per Post oder per Telefax an die Geschäftsstelle des AK-TK zu übermitteln. Sollte der Wunsch bestehen, die Anmeldungen elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, können bei der Geschäftsstelle telefonisch Microsoft Word-Vorlagen aller Anmeldeformulare bestellt werden.
anmeldung zu den arbeitsgruppen Eine Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgruppen ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft im AK-TK möglich. Die ausgefertigten Anmeldeformulare sind entweder per Post oder per Telefax an die Geschäftsstelle des AK-TK zu übermitteln. Alle Mitglieder erhalten Zugang zu allen Dokumenten die in den Arbeitsgruppe des AK-TK erarbeitet wurden. Der Zugang zu der Cloud ist unter der Adresse aktk.a1cloud.at möglich. Öffentlich zugängliche Empfehlungen sind außerdem auf der Website der österreichischen Rundfunk- & Telekom Regulierungsbehörde zugänglich: rtr.at/ak-tk
contact & impressum Die Geschäftsstelle des Arbeitskreises für technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste (AK-TK) ist bei A1 angesiedelt.
Am 1. Juli 2005 trat die Mediengesetznovelle in Kraft, die das Mediengesetz von 1981 an die neue Mediengattung der Online-Medien anpasst. §§24 und 25 MedienG statuieren für Betreiber einer Website oder Versender von Newslettern gewisse Impressum- und/oder Offenlegungspflichten. Generell besteht für Newsletter sowohl eine Impressum- als auch eine Offenlegungspflicht, während für Websites nur letztere gilt. Websites fallen nicht unter die Begriffe "Medienwerke" oder "periodische Medienwerke", gelten jedoch als "periodische elektronische Medien". Damit werden für sie zwar keine Impressumpflichten statuiert, wohl aber eine permanente Offenlegungspflicht. offenlegung gemäß mediengesetz
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